Steuerlicher Überblick: Für ein gutes Betriebsklima
Betriebsveranstaltungen fördern die Stimmung und den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern. Das stärkt auch die Bindung zum Arbeitgeber. Steuerlich ist allerdings einiges zu beachten.
- Maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr können steuerlich begünstigt sein.
- Alle Bruttokosten, die angefallen sind, insbesondere für Speisen, Getränke, Musik etc., sind auf die Anzahl der anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.
- Es gilt ein Brutto-Freibetrag von 110,00 Euro pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung, dieser könnte aber auf 150,00 Euro angehoben werden.
Gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, die bestehenden Mitarbeitenden an das Unternehmen zu binden, dafür ist ein gutes Betriebsklima unerlässlich. Und für ein gutes Betriebsklima kann eine Betriebsveranstaltung hilfreich sein. Steuerlich ist bei den Betriebsveranstaltungen einiges zu beachten.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Betriebsveranstaltungen:
- 110,00 Euro Brutto-Freibetrag pro Arbeitnehmer
- alle Aufwendungen müssen mit einbezogen werden, egal ob individual…
Mehr Infos finden Sie hier!