Neue Offenlegungspflichten - Teil 4: Berichtsanforderungen im Bereich Umwelt
Im vierten Artikel unserer Reihe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beleuchten wir die von der EU vorgegebenen Berichtsstandards im Bereich Umwelt.
Um zu bestimmen, welche Berichtspflichten für Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten, sehen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im ESRS 1 (Kap. 3) eine Wesentlichkeitsanalyse vor (siehe AUTOHAUS 18/2023). Für den Kfz-Handel kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Themen im Bereich Umwelt (ESRS E) wesentlich und damit berichtspflichtig sind. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Inhalte der betreffenden Standards. Der Fokus liegt auf der Benennung der Daten und Informationen, die im Autohaus vorliegen müssen, um den Berichtsanforderungen gerecht zu werden. Der Einfachheit halber sprechen wir von den eigenen Aktivitäten des Unternehmens. Die ESRS besagen jedoch klar (ESRS 1, Kap.5), dass stets auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette mit in die Betrachtung einbezogen werden muss.
ESRS E1 Klimawandel
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