Immer mehr Autohändler verkaufen vor allem Gebrauchtfahrzeuge über Online-Plattformen. Über solche Portale können gewerbliche Händler ihre Waren direkt an Kunden vertreiben. Bisher gab es aber immer wieder Schwierigkeiten: Intransparente Sperrungen und Kündigungen von Accounts, einbehaltene oder verzögerte Zahlungen sowie unverhältnismäßige Haftungsregelungen kamen nicht selten vor.
Ab 12. Juli 2020 müssen alle Online-Plattformen derartige unfaire Praktiken abstellen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeiten und entsprechend abändern - und zwar EU-weit. An diesem Tag tritt die "Platform-to-Business-Verordnung" in Kraft (P2B-VO). Sie gilt zum Beispiel für Amazon Marketplace, Google Shopping, Ebay, App Stores, für Shops in sozialen Netzwerken wie Facebook, Reise- und Hotelbuchungsportale oder Preisvergleichsportale wie Idealo. Darauf macht Rechtsanwalt Prof. Jürgen Creutzig von der Kanzlei Creutzig & Creutzig in Köln aufmerksam.
Dabei geht es vor allem um Transparenz seitens der Plattformen zum Schutze der Händler. "Künftig müssen die Plattform-Betreiber im Einzelnen begründen, unter welchen Umständen einzelne Waren oder Dienstleistungen von Händlern eingeschränkt oder Händler sogar gesperrt werden", betont Creutzig. Die Betreiber müssten nunmehr so etwas wie einen Kriterienkatalog in ihre AGBs aufnehmen.
Dort ist auch kenntlich zu machen, ob die Online-Plattform selbst Produkte anbietet, die den Produkten des Händlers Konkurrenz machen und dann bevorzugt vertrieben werden. Schließlich müsse beim Ranking von Waren und Dienstleistungen – das erheblichen Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg der Händler habe – die wichtigsten Hauptparameter und deren Gewichtung offen gelegt werden, so Creutzig. (AH)