Aktuelles Urteil: Ohrfeige für VW
Der BGH bestätigt eine sittenwidrige Schädigung. Das Urteil überrascht wegen der Deutlichkeit in der Bewertung der Vorgänge.
Das mit Spannung erwartete erste Urteil des BGH in einem Diesel-Prozess liegt seit 2.6.2020 mit den schriftlichen Urteilsgründen vor (Az. VI ZR 252/19). Es bereitet VW wenig Freude. Bereits mit dem ersten Leitsatz der Entscheidung findet der BGH deutliche Worte zur Haftung des Herstellers wegen sittenwidriger Schädigung der Käufer von Dieselfahrzeugen mit "Umschaltlogik":
"Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung die Typen-Genehmigung der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeug-Käufer gezielt ausnutzt."
Über diese Bewertung hinaus klärt das Urteil auf insgesamt 43…
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