Aktuelles Urteil: Ohrfeige für VW
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Der BGH bestätigt eine sittenwidrige Schädigung. Das Urteil überrascht wegen der Deutlichkeit in der Bewertung der Vorgänge.
Das mit Spannung erwartete erste Urteil des BGH in einem Diesel-Prozess liegt seit 2.6.2020 mit den schriftlichen Urteilsgründen vor (Az. VI ZR 252/19). Es bereitet VW wenig Freude. Bereits mit dem ersten Leitsatz der Entscheidung findet der BGH deutliche Worte zur Haftung des Herstellers wegen sittenwidriger Schädigung der Käufer von Dieselfahrzeugen mit "Umschaltlogik":
"Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung die Typen-Genehmigung der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeug-Käufer gezielt ausnutzt."
Über diese Bewertung hinaus klärt das Urteil auf insgesamt 43…
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