Konjunkturpaket: Senkung der Mehrwertsteuersätze
Durch die zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze kommt auf die Unternehmer einiges an Arbeit zu. Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist das Liefer- bzw. Leistungsdatum.
Im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets hat die Bundesregierung diverse geplante Maßnahmen vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt dieser Planungen - ein Gesetzesentwurf liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht vor - ist die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent.
Hieraus ergeben sich - soweit nichts anderes bestimmt werden sollte - auf Basis der allgemeinen Regelungen folgende Konsequenzen:
Liefer- bzw. Leistungsdatum
Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum. Dies ist regelmäßig der Tag der Übergabe der Ware bzw. der Tag der Abnahme der Leistung. Auf das Bestell- oder Rechnungsdatum sowie den Tag der Vereinnahmung kommt es final nicht an. Da wir davon ausgehen, dass die korrekte Anwendung der Umsatzsteuersätze…
Mehr Infos finden Sie hier!