Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Alte und neue Regeln
Die Bundesregierung hat auf die Corona-Pandemie sehr kurzfristig reagiert und die bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit angepasst. Lesen Sie hier einige Schwerpunkte zum Thema!
Nach den letzten Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten inzwischen deutlich mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung hat auf die Corona-Pandemie sehr kurzfristig reagiert und die bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit nach Erfordernis angepasst. Nachstehend im Hinblick auf bestehende und neue Regeln einige aktuelle Schwerpunkte zum Thema Kurzarbeit:
Kurzarbeit vs. betriebsbedingte Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG (unter anderem) dann sozial gerechtfertigt, wenn sie "durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen". Dringende betriebsbedingte Gründe können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Geschäftsentscheidung für Rationalisierung, Umstellung oder Einschränkung der…
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