Für die meisten Autohäuser ist es ein eingespielter Prozess, wenn vor dem Jahreswechsel die ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss erfolgen, der dann im folgenden Jahr mit der Veröffentlichung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und einem Lagebericht abgeschlossen wird.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden haben darüber hinaus nach HGB §289b seit 2017 die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung. Ab dem Jahr 2025, das heißt im Rahmen des Lageberichts im Jahr 2026, wird die Berichtspflicht auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgeweitet. Von dieser Offenlegungspflicht dürfte das Gros der markengebundenen Autohausunternehmen betroffen sein.
Frühzeitig aktiv werden
In dem neuen Videokurs auf AUTOHAUS next sehen Sie, welche Schritte notwendig sind, um das Unternehmen auf die neuen Anforderungen einzustellen und eine fristgerechte und möglichst vollständige Berichterstattung sicherzustellen. Durch die Inhalte führen Prof. Dr. Benedikt Maier, Institut für Automobilwirtschaft, und Dipl.-Kfm. Thomas Weber.
Es werden zeitnah weitere Videokurse und ein Web-Based-Training (WBT) von uns erstellt. Der Fokus wird dabei auf Informationen für die mittlere Führungsebene gelegt. Außerdem stellen wir Möglichkeiten für die operative Umsetzung auf Mitarbeiterebene dar. Das ergänzende WBT soll die drei Ebenen Geschäftsführung, mittlere Führungsebene und operativ umsetzende Mitarbeiter zusammenführen - alle relevanten Inhalte in einem Tool.