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Anspruch auf Servicevertrag? (Teil 2): Ein Jaguar ist kein MAN

20.06.2016 06:00 Uhr

Teil 2: Eine BGH-Entscheidung zu einem Jaguar-Servicevertrag relativiert das Urteil zur MAN-Vertragswerkstatt aus dem Jahr 2011.

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In Autohaus Heft 11 haben wir im ersten Teil dieses Beitrags die Hintergründe der aktuellen BGH-Entscheidung zu den Voraussetzungen eines Kontrahierungszwanges der Hersteller dargestellt und die mit dem Urteil verbundene Klarstellung, dass für den Bereich von Pkw-Reparaturen andere Beurteilungsvoraussetzungen gelten können als für den Bereich von Nutzfahrzeugen. Für diesen Bereich hatte der BGH mit seinem Urteil zur MAN-Vertragswerkstatt (KZR 6/09) keine Verpflichtung gesehen, mit einer sich bewerbenden Werkstatt einen Servicevertrag abzuschließen. Für den Bereich hochpreisiger Pkw kann sich die Sache anders darstellen (BGH KZR 41/14).

Zur Erinnerung

Der BGH hat auf Revision beider Prozessparteien die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, die einem zum 31.05.2013 gekündigten Jaguar/Land Rover-Servicepartner unter Bezugnahme auf das MAN-Urteil einen Anspruch auf Abschluss eines…

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