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Anspruch auf Servicevertrag? (Teil 1): Ein Jaguar ist kein MAN

06.06.2016 06:00 Uhr

Ein Urteil des BGH zu den Voraussetzungen eines Kontrahierungszwangs der Hersteller: Damit scheint der Klageweg zum Servicevertrag zwar etwas geebnet, er dürfte aber steinig bleiben.

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Am 03.05.2016 wurde eine Entscheidung des BGH von Ende Januar veröffentlicht zu den Voraussetzungen, unter denen ein Werkstattbetrieb gegen den Kfz-Hersteller einen Anspruch auf Abschluss eines Servicevertrages besitzen kann (BGH, KZR 41/14). Eine abschließende Beurteilung im konkret zu entscheidenden Fall konnte der BGH aber wegen noch zu klärender Sachverhalte nicht treffen. Mit der Zurückverweisung an das Berufungsgericht zeigte er jedoch zwei wesentliche Rechtsfehler der Vorinstanzen auf, die den bislang erfolglos auf Abschluss eines neuen Vertrages klagenden Werkstattbetrieb zumindest wieder ins Rennen bringen und hoffen lassen können. Nachdem das Urteil teilweise bereits mit Euphorie als generelle Bestätigung eines Zulassungsanspruchs von Werkstätten gewertet wurde, lohnt sich zur Dämpfung überzogener Erwartungen eine nähere Betrachtung.

Der Fall

Zu Grunde lag die Klage eines…

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