Händlerverträge: "Ein Gegeneinander wird sich böse rächen"
Die technologischen Entwicklungen in der Branche wirken sich unweigerlich auf die Hersteller-Händler-Beziehung und damit auf die Vertriebssysteme aus. Vor allem Onlineverkauf sowie Kunden- und Datenmanagement müssen neu geregelt werden.
Etliche Automarken legen aktuell neue Händlerverträge vor. AUTO-HAUS sprach mit Rechtsanwalt Uwe Brossette, Partner bei der Kanzlei Osborne Clarke, über die wichtigsten Änderungen sowie die Hersteller-Händler-Beziehung.
AH: Der Transformationsprozess in der Autobranche ist voll im Gang. Kann man davon ausgehen, dass sämtliche Vertriebsverträge jetzt angepasst werden müssen? Die größten Marken im Volkswagen-Konzern und BMW haben bereits geliefert - nicht immer unter Beifall der Händler.
U. Brossette: Davon muss man ausgehen. Sowohl die Vernetzung der Fahrzeuge als auch die Digitalisierung des Vertriebskanals haben unmittelbare Auswirkungen auf die Hersteller-Händler-Beziehung und werden daher unweigerlich zu Vertragsänderungen führen.
AH: Was muss neu geregelt werden bzw. was ist mit den bestehenden Verträgen nicht abgedeckt?
U. Brossette: Es geht im Wesentlichen um die Passagen in den…
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