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Ausgabe 13/2011: Das De-Mail-Gesetz

04.07.2011 00:00 Uhr

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Das De-Mail-Gesetz

Internet E Neues Gesetz für den rechtssicheren Verkehr im Internet: Erst über-legen, dann (vielleicht) anmelden. Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten im Februar bzw. März 2011 das De-Mail-Gesetz. Das Gesetz trat am 3. 5. 2011 in Kraft. Vorangehend hatte von Oktober 2009 bis März 2010 ein Pilotversuch in Friedrichshafen für die technische Umsetzung des De-Mail-Gesetzes stattgefunden, an dem über 800 Privatpersonen und über 30 Unternehmen und Organisationen teilnahmen – mit behauptetermaßen positiver Resonanz.

Wozu das De-Mail-Gesetz?

Zur Begründung des De-Mail-Gesetzes erklärt der Gesetzgeber, dass der E-Mailverkehr zwar einfach, schnell und preiswert, aber auch unsicher sei. Weil im Internet jeder jede Identität annehmen könne, könne man nie sicher sein, an wen man eine Erklärung abgebe und von wem man eine…

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