Wer ein Auto gekauft hat, darf dieses auch weiterhin beim Händler abholen – selbst wenn der Corona-Inzidenzwert in einer Region über 100 liegt. Das steht fest, seit das geänderte Infektionsschutzgesetz zur so genannten Bundes-Notbremse heute den Bundesrat passiert hat. Das so genannte "Click & Collect"-Verfahren für den Einzelhandel wird damit nicht, wie in einem früheren Entwurf vorgesehen, untersagt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten wird und damit die Notbremse in Kraft tritt. Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von 150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich ("Click & Meet"). Voraussetzung dafür ist allerdings ein höchstens 24 Stunden alter negativer Coronatest. Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein.
Der ZDK hatte vor einem Click & Collect-Verbot als "Sargnagel für viele Autohäuser" gewarnt
Damit hat sich die Sorge des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vor einem Verbot von Fahrzeugübergaben nicht bewahrheitet. Verbandspräsident Jürgen Karpinski hatte noch vor wenigen Tagen gewarnt, ein solches Verbot sei "der Sargnagel für viele Autohäuser", weil damit de facto auch das Online-Geschäft der Autohäuser flachgefallen wäre. Richtige Erleichterung will deswegen aber nicht aufkommen – die Branchenvertreter hatten eigentlich dafür lobbyiert, dass Autohäuser angesichts großer Showrooms und geringer Kundenfrequenz in die Liste der Betriebe aufgenommen werden, die trotz Notbremse öffnen dürfen. Daraus wurde aber erneut nichts.
"Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht", kommentierte Karpinski. Man könne nur hoffen, dass man am Ende des Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werde sprechen müssen.