Das deutsche Kfz-Gewerbe warnt eindringlich vor dem aktuellen Entwurf zur Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Grund dafür: Nach Lesart des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wäre in der vorliegenden Fassung das sogenannte "Click & Collect"-Verfahren im Handel untersagt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten wird (den vollständigen Entwurf finden Sie unten zum Download). Beim "Click & Collect" holen Kunden online oder per Telefon bestellte Waren im Geschäft vor Ort ab. Im Gastronomiebereich wäre im vorliegenden Entwurf der Verkauf zum Mitnehmen ausdrücklich erlaubt. Im Abschnitt für den Einzelhandel fehlt dagegen ein solcher Passus.
"Ein sinnloses Opfer"
Für den Autohandel würde ein "Click & Collect"-Verbot bedeuten, dass Kunden online gekaufte Autos nicht mehr im Autohaus in Empfang nehmen dürfen. "Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser", schimpfte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Damit zerstöre man (nach dem Geschäft im Autohaus vor Ort, Anm. d Red.) auch noch das Online-Geschäft, so Karpinski. Zudem wandte er ein, dass die Fahrzeugabholung ohne jeden physischen Kontakt zwischen Personen möglich sei und ein Verbot daher keine einzige Infektion vermeide. "Geradezu absurd" sei im Autohandel zudem die Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden. Vor diesem Hintergrund sei das nun drohende Massensterben im Autohandel ein sinnloses Opfer.
Karpinski verwies zudem – wie schon so oft – darauf, dass Autohäuser in der Regel große Ausstellungsräume und eine vergleichsweise geringe Kundenfrequenz hätten. Daher sei nicht nachvollziehbar, dass Autohäuser nicht wie etwa Lebensmittelgeschäfte, Buchhandlungen oder Gartenmärkte in die Liste derjenigen Geschäfte aufgenommen werden, die von den Schließungen ausgenommen sind. "Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?", fragte Karpinski.
- Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes (454.5 KB, PDF)
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