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Umsatzsteuer - Ausfuhrlieferungen: BFH contra Fiskus

02.12.2014 00:00 Uhr

Ein Merkblatt der Finanzverwaltung stellt Autohäuser, die Kfz steuerfrei an Ausländer zur Beförderung über die Grenze verkaufen, unter Generalverdacht bzgl. Umsatzsteuerbetrug. Der BFH sieht das anders.

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Der Gesetzgeber schlägt bei der Umsatzsteuer immer neue Kapriolen, wobei von den letzten Änderungen mit der sog. Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ab 01.10.2014 in der Regel Autohäuser nicht betroffen sein werden. Andere neue Kapriolen der Finanzverwaltung treffen aber Autohäuser, die ihre Fahrzeuge oder auch Ersatzteile steuerfrei an Ausländer zur Beförderung über die Grenze verkaufen. Wichtig ist dabei sicherlich, dass ein Unternehmer immer dann die Umsatzsteuer schuldet oder aber für die Umsatzsteuer in Haftung genommen werden kann, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seiner Lieferung in eine betrügerische Lieferkette eingebunden wird.

Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung

Dass solch eine Haftung bei einer wissentlichen Einbindung (= positive Kenntnis) in einen Betrugsprozess selbstverständlich ist, bedarf hier keiner weiteren Erläuterung. Jedoch bei "hätte wissen…

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