Die GVO ist kompliziert. Nur ein Thema für Juristen also? Keineswegs, sagt Antje Woltermann, Geschäftsführerin des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. "Die Veränderungen der Vertriebsverträge zum Nachteil des Handels fallen in eine wirtschaftlich angespannte Situation. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, die Chancen und Risiken im Hinblick auf das Geschäftsmodell Neuwagenvertrieb insgesamt zu beleuchten."
Erstmalig seit 1985 wird es nämlich ab dem 1. Juni 2013 keine Kfz-spezifische Gruppefreistellungsverordnung mehr als Basis für den Neuwagenvertrieb geben. Damit entfallen für den Automobilhandel wichtige Regelungen wie beispielsweise die Möglichkeit der Übertragung des Händlervertrages ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs oder der Begründungszwang für eine ordentliche Kündigung des Händlervertrages. Viele Händlerverträge sind bereits an die neuen Rahmenbedingungen angepasst worden.
In ihrem Vortrag auf dem 2. AUTOHAUS Planungskongress, zu dem die AUTOHAUS akademie am 12. und 13. November 2012 nach Bad Nauheim einlädt, erläutert Woltermann klar und verständlich, was die neuen wettbewerbsrechtlichen Regeln für den NW-Vertrieb bedeuten.
Auf dem 2. AUTOHAUS Planungskongress widmen sich hochkarätige Branchenexperten aus Industrie und Handel den wichtigsten Fakten für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2013. Neben Woltermann sprechen auch Robert Rademacher (ZDK), Claudia Wegerer (J.D. Power), Erich Hauser (Credit Suisse), Karsten Engel (BMW), Michael Bergmann (EurotaxSchwacke), Detlef Borscheid (IHS Automotive), Ludger Kersting (ADAC), Wolfgang Booms (Ford), Ed Goedert (Autopolis SA), Lars Eßmann (MAN), Frank Thomas Dietz (Hyundai) und Stefanie Süskind (AVAG). Durch die Veranstaltung führt AUTOHAUS-Chefredakteur Ralph M. Meunzel. (AH)
Weitere Informationen finden Sie unter www.autohaus.de/akademie!
Hans Sachs