Fast alle Hersteller erneuern aktuell ihre Vertragswerke. Doch diesmal gibt es keinen gesetzgeberischen Auslöser: Treiber in diesen Tagen ist vielmehr die fortschreitende Digitalisierung im Automobilbereich und das Bestreben der Hersteller, in dieser Hinsicht nicht den Anschluss an die Konkurrenz zu verlieren. "Viele Hersteller ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und entledigen sich missliebiger Verpflichtungen und schaffen sich neue Freiräume", sagt Branchenanwalt Uwe Brossette von der Kanzlei Osborne Clarke in Köln.
Als Beispiel für diese Vorgehensweise nennt Brossette die oftmals hemmungslose Ausweitung des Direktvertriebsrechts des Herstellers: "Dieses Thema hat nichts mit der Digitalisierung der Fahrzeuge zu tun, sondern dient in erster Linie dem Zweck auszuloten, ob und inwieweit zukünftig der Vertrieb ohne Händler kostengünstiger zu gestalten ist. Aus meiner Sicht ist die Ausweitung des Direktvertriebs ein Frontalangriff auf die Markenhändler, die nach wie vor das Gesicht der Marke vor Ort zeigen, die den Kunden kostenlose Probefahrten ermöglichen und die Fahrzeuge erklären, aber im schlechtesten Fall diese Leistung nicht mehr vergütet bekommen." Die neuen Margen- und Bonusregelungen zielten mehr denn je darauf ab, die Händler tätigkeitsbasiert zu vergüten, was sich auf die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten der Händler stark limitierend auswirken werde.
Der Rechtsexperte gehört neben Jörg von Steinaecker, Bert Grammel, Jürgen Ohr und Gregor Eckert zu den Gastreferenten der AUTOHAUS Perspektiven 2019. Auch bei der 27. Ausgabe der Veranstaltungsreihe will AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat wieder markante Impulse setzen und die Herausforderungen des neuen Autojahres thematisieren. Unter dem Motto "Verändern – zum Positiven" erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die Zukunftssignale 2019 und darüber hinaus. Nutzen Sie die neun Branchentreffs Ende Januar/Anfang Februar zum Informations- und Erfahrungsaustausch!
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