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Arbeitsrecht: Auf Probe

08.05.2017 06:00 Uhr

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in verlängerter Probezeit.

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In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, ob denn nun ein Ausbildungsvertrag ein "echter" Arbeitsvertrag ist oder nicht. Diese Frage ist durchaus von Bedeutung, wenn der Arbeitgeber seine Zumutbarkeitsgrenzen überschritten sieht und dem Auszubildenden die Kündigung ausspricht, die bekanntermaßen außerhalb der Probezeit nur als fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" möglich ist. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.09.2011 (Az. 7 AZR 375/10) kommt es für die Frage, ob ein Berufsausbildungsverhältnis mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen ist, auf den jeweiligen Gesetzeszweck an. Die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze sind auf den Berufsausbildungsvertrag und das durch ihn begründete Berufsausbildungsverhältnis nicht ohne Weiteres anzuwenden, sondern nur - so das BAG -, "soweit sich aus dem Wesen und Zweck des…

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