Ausgabe 14-15/2014: Auf der Intensivstation
Autorisierungsanspruch - Der Anspruch einer Werkstatt auf einen Servicevertrag ist in Gefahr. Was kann der Handel tun?
Das MAN-Urteil hatte im Jahr 2011 für Aufsehen in der Branche gesorgt. Damals hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage einer Mercedes-Werkstatt auf Abschluss eines MAN-Werkstattvertrags abgewiesen. Selbst Herstelleranwälte zeigten sich überrascht und kritisierten die Entscheidung. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht das Urteil bestätigt. Inzwischen lehnen zahlreiche Hersteller Werkstattbewerber ab oder kündigen Servicepartner ordentlich. Dabei verweisen sie regelmäßig auf das MAN-Urteil. Der Handel sollte alles daran setzen, diese Entwicklung aufzuhalten. Anderenfalls wird die wirtschaftliche Planung für den autorisierten Handel zu einem Lotteriespiel.
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Auch wenn die Trauben für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde sehr hoch hängen, ist es bedauerlich, dass die deutschen Verfassungshüter den Bundesgerichtshof nicht angehalten haben, die…
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