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Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld und Verkäuferprovisionen

15.06.2020 06:00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld und Verkäuferprovisionen
© Foto: Alexander Limbach / stock.adobe.com

Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden vor allem beim Thema Verkäuferprovision Fehler gemacht. Die wichtigsten Fakten sowie Rechenbeispiele finden Sie hier!

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Nach widersprüchlichen Aussagen der örtlichen Arbeitsagenturen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KUG) bei Kfz-Verkäufern, deren Vergütung größtenteils aus nachlaufend ausgezahlten Provisionen besteht, haben sich ZDH und ZDK für eine Klärung eingesetzt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich gegenüber dem ZDH bezüglich des Sollentgelts und der regelmäßig ausgezahlten Verkäuferprovisionen nun geäußert.

1. Berechnung des Sollentgelts

Einige Arbeitsagenturen haben nur das Fixum bei der Berechnung des Sollentgelts als Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Jetzt ist klargestellt, dass für die Berechnung des Sollentgelts die Provisionen nach der Drei-Monats-Durchschnittsmethode herangezogen werden, nicht nur das Fixum. Das Sollentgelt berechnet sich also wie folgt:

Fixum + ausgezahlte Provisionen der Monate 1-3 vor Kurzarbeit / 3 = Sollentgelt

2. Berücksichtigung der Provisionszahlungen

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