-- Anzeige --

Gericht: Uber muss Fahrer als Angestellte beschäftigen

19.02.2021 01:30 Uhr
Gericht: Uber muss Fahrer als Angestellte beschäftigen
Uber-Mitarbeiter müssen als Angestellte der Firma beschäftigt werden - und nicht als unabhängige Unternehmer.
© Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Ein Eckpfeiler des Uber-Geschäftsmodells in den weitaus meisten Ländern ist, die Fahrer als eigenständige Unternehmer zu betrachten. In Großbritannien durchkreuzte das Oberste Gericht dies nun. Auch in Deutschland gibt es Widerstand.

-- Anzeige --

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat im jahrelangen Ringen um den Status von Fahrern einen wichtigen Rechtsstreit in Großbritannien verloren. Uber-Fahrer sollten nicht als unabhängige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter behandelt werden, urteilte der Londoner Supreme Court am Freitag. Damit folgte das Gericht in dem seit 2016 laufenden Streit den Entscheidungen vorheriger Instanzen, gegen die Uber Berufung eingelegt hatte.

Uber betonte in einer ersten Reaktion, die Entscheidung sei aus Sicht des Unternehmens "auf eine kleine Anzahl von Fahrern, die die Uber-App 2016 nutzten, fokussiert". Seitdem habe man aber bereits Änderungen an dem Modell vorgenommen, unter anderem was Rechte der Fahrer und eine kostenlose Versicherung für Krankheit und Verletzungen angehe. Uber will nun Konsultationen mit britischen Fahrern einleiten.

In Berlin protestierten am Freitag mehrere hundert Taxifahrer gegen eine geplante Öffnung des Fahrdienstmarktes, von der Uber profitieren könnte. Mit Transparenten wie "Gib Uber keine Chance" und "Stoppt Scheuer" zogen sie im Autokorso vom Brandenburger Tor zur CDU-Bundesgeschäftsstelle.

Die Bundesregierung hatte auf Initiative von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, um den Fahrdienstmarkt für neue Mobilitätsanbieter zu öffnen. Dazu zählen Anbieter wie Uber und Free Now, aber auch neue Sammeltaxi-Angebote wie der Berliner Berlkönig.

Gewerkschaft feiert Urteil

In Großbritannien feierte unterdessen die Gewerkschaft GMB das Urteil gegen Uber als "historischen Sieg". "Das Gericht hat die Entscheidungen anderer Gerichte bestätigt und untermauert, was wir schon immer gesagt haben: Uber-Fahrer sind Angestellte und haben Anspruch auf Pausen, bezahlten Urlaub und Mindestlohn." Man werde sich nun für Entschädigungszahlungen einsetzen. Uber sieht zugleich einen Unterschied zwischen der speziellen britischen rechtlichen Einstufung als "Worker" und einem vollen Angestellten-Status.

Die Fahrer als eigenständige Unternehmer zu behandeln, ist ein Grundstein des Geschäftsmodells von Uber und Rivalen wie Lyft - und sie behaupten, nur auf diese Weise wirtschaftlich agieren zu können. Uber liefert sich in verschiedenen Ländern bereits seit Jahren rechtliche Auseinandersetzungen um das Thema.

In Kalifornien drohten Uber und Lyft im vergangenen Jahr sogar, den Betrieb einzustellen, nachdem ein in dem Bundesstaat verabschiedetes Gesetz den Fahrern Mitarbeiter-Status zusprach. Das Regelwerk war dann aber bei einer Volksabstimmung gekippt worden. Uber und Lyft argumentierten in einer Lobby-Kampagne unter anderem, die meisten Fahrer selbst wollten die Freiheit haben, nicht fest angestellt zu sein und für verschiedene Dienste arbeiten zu können. Nach der Entscheidung des britischen Supreme Court müssen die Fahrer während derjenigen Zeit als Mitarbeiter behandelt werden, in der sie in der App eingeloggt sind.

In Deutschland funktioniert Uber unterdessen nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche anders. Hierzulande stellt Uber die Vermittlungsplattform - und die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Uber

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


H.D.

19.02.2021 - 18:11 Uhr

Als Angestellter eines Unternehmens freut mich das Urteil als Zeichen der Solidarität. Viele finden das Uber-Geschäftsmodell gut, obwohl ein gewichtiger Anteil des Geschäftsmodell leider auf Ausbeutung basiert.


Insider

22.02.2021 - 12:58 Uhr

Nach wie vor gibt es tausende Schein-Selbständige die nur für ein und das selbe Unternehmen am Existenzminimum arbeiten, meist keine Altersversorgung und oft noch nicht mal krankenversichert sind. Transportunternehmen - Versicherungen - Hausverwaltungen usw. haben kein Risiko.


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.