Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.
In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut - und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.
Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2.800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen