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Ansprüche gegen Autohändler im Dieselskandal: BGH schafft Klarheit

08.12.2021 16:32 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ansprüche gegen Autohändler im Dieselskandal: BGH schafft Klarheit
Diesel-Käufer mit einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Neuwagen bekommen Rückenwind aus Karlsruhe.
© Foto: picture alliance/Foto Huebner

Im Dieselskandal haben die allermeisten Betroffenen VW verklagt, vergleichsweise wenige ihren Autohändler. Jetzt verschafft ihnen ein Urteil aus Karlsruhe Rückenwind. Die höchstrichterlichen Festlegungen lassen sich zum Teil auf sämtliche Neuwagen mit Macken übertragen.

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Neuwagen-Käufer, die ein mangelhaftes Auto beim Händler austauschen lassen wollen, können Anspruch auf ein deutlich teureres Nachfolgemodell haben. Es kann ihnen aber passieren, dass sie die Preisdifferenz teilweise aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Diesel-Fall entschieden. Die Richterinnen und Richter stellten auch klar, dass Händler Betroffene hier nicht pauschal auf das viel, viel günstigere Software-Update verweisen dürfen. (Az. VIII ZR 190/19)

Ist ein Neuwagen nicht in Ordnung, kann der Käufer oder die Käuferin in den ersten zwei Jahren grundsätzlich frei wählen, ob er eine Nachbesserung möchte oder den Austausch des Autos. Die Kosten dürfen für den Händler aber nicht unverhältnismäßig sein.

Dass die illegale Abgastechnik in Dieseln mit dem VW-Skandalmotor EA189 einen Mangel darstellt, hatte der BGH schon früher entschieden. Nur: Das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassene Software-Update, mit dem sich die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, kostet beim einzelnen Auto keine 100 Euro. Deshalb stellt sich die Frage, ob der Kunde wirklich ein neues Fahrzeug verlangen kann.

Sorge um Folgeschäden

In dem Fall, der jetzt den BGH erreichte, hatte der Kläger seine Sorge vor möglichen Folgeschäden durch das Update geäußert: Das Auto könne an Leistung verlieren oder mehr Kraftstoff verbrauchen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte diese Einwände als substanzlose Behauptungen abgetan. Nicht so der BGH, der sich auf die Seite des Käufers stellt: Konkreteres könne ein Laie nicht vortragen. Es sei nun am Händler, die Zweifel vor Gericht auszuräumen. Wenn nötig, müsse dafür ein Sachverständiger zurate gezogen werden.

Der Kläger hatte 2015 kurz vor Auffliegen des Abgasskandals einen VW Caddy gekauft, der wenig später durch ein neues, um einiges teureres Modell abgelöst wurde. Laut OLG würden dem Händler durch den Austausch deshalb Kosten von knapp 12.000 Euro entstehen.

Nach der Entscheidung des BGH kann ein Neuwagen-Käufer trotzdem das Nachfolgemodell verlangen. Hat sich der Listenpreis um mindestens ein Viertel erhöht, muss er aber bereit sein, Geld zuzuschießen. Diese Zuzahlung dürfe weder die Käufer-Ansprüche aushöhlen "noch den Verkäufer von jeglicher mit der Nacherfüllung einhergehenden wirtschaftlichen Belastung befreien", hieß es. Der Senat hält es für angemessen, wenn der Kunde ein Drittel der Differenz übernimmt.

OLG muss sich mit dem Fall erneut befassen

Das OLG Braunschweig muss sich also mit dem Fall noch einmal befassen und unter anderem die Listenpreise von altem und neuem Caddy abgleichen. Außerdem müssen die Richter der Frage nachgehen, ob das Update den Mangel wirklich "vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt" - oder eben Folgemängel hervorrufen könnte.

Im Abgas-Skandal streiten sich laut Volkswagen nur noch sehr wenige Käufer mit ihrem Autohändler. Der Autobauer spricht von einer niedrigen zweistelligen Zahl an Verfahren. Die meisten Betroffenen haben VW als Hersteller wegen systematischer Täuschung auf Schadenersatz verklagt - und in vielen Fällen auch Geld bekommen.

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KOMMENTARE


Christian

14.12.2021 - 15:03 Uhr

Wichtig: Bei der "Differenz", von der der Kunde ein Drittel tragen muss, reden wir nicht von der Differenz zwischen den aktuellen Werten von zu lieferndem Neuwagen und dem Gebrauchten. Es geht um die Listenpreise. Wenn der Händler also (wie hier) die Sache noch 4 (oder mehr) Jahre in die Länge zieht, vergrößert er nur noch seinen Schaden. Er muss nämlich dann immer noch einen Neuwagen liefern und bekommt dafür den Gebrauchtwagen und (wenn überhaupt) ein Drittel von der Neupreis-Differenz. Nur dass der Gebrauchtwagen inzwischen 4 Jahre älter ist und wahrscheinlich zigtausende Kilometer mehr auf dem Tacho stehen ... Quelle: https://rechtecheck.de/news/bgh-nachlieferung-klarstellung-vw-caddy/


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