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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Abo-Falle!

24.10.2018 09:03 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Abo-Falle!
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Die DSGVO ruft weitere Betrüger auf den Plan. Nun versucht eine neue Firma die bestehenden Unsicherheiten auf Kosten der Unternehmer auszunutzen.

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Seit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.Mai 2018 herrscht große Unsicherheit in den Unternehmen, welche Pflichten durch die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen auf Betriebe zukommen. Bereits in einer früheren Ausgabe haben wir Sie über den Abmahnmissbrauch rund um die DSGVO informiert und gewarnt. Nun versucht eine neue Firma die bestehenden Unsicherheiten betrügerisch auf Kosten der Unternehmer auszunutzen.

Derzeit warnen sämtliche Verbraucherzentralen und Landesbeauftragte für Datenschutz vor der neuen Abzock-Masche der Firma "Datenschutzauskunft-Zentrale". Die Betrüger verschicken Faxe, die einen amtlichen Eindruck vermitteln, mit Hinweisen zur DSGVO bundesweit an unzählige Unternehmen und versuchen auf diese Weise schlecht über die Regeln informierte Firmen auszutricksen.

Das Fax-Anschreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale" enthält ein Angebot auf Erwerb eines "Leistungspakets Basisdatenschutz" zu einem jährlichen Preis von 498,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Hierzu verweisen die Betrüger auf die strengen Nachweis- und Dokumentationspflichten der DSGVO und beteuern, dass diese ohne fremde Hilfe nicht eingehalten werden könnten. Durch Unterzeichnung des Angebots wird das Leistungspaket über einen Zeitraum von drei Jahren verbindlich gebucht.

Finger weg von dem Anschreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale"! Haben Sie ein entsprechendes Fax erhalten, so sollten Sie auf keinen Fall darauf reagieren. Es ist zwar richtig, dass die DSGVO gewisse Nachweis- und Dokumentationspflichten beinhaltet. Allerdings können diese auch problemlos ohne das "Leistungspaket Basisdatenschutz" eingehalten werden.

Hinweis:

Sollten Sie bereits auf das Anschreiben reagiert und gegebenenfalls sogar unterschrieben haben, so gibt es gegebenenfalls die Möglichkeit eines Widerspruchs oder Anfechtung. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

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