Wie wir Ihnen bereits im Frühjahr mitgeteilt haben, hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitig geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Milliarden Euro eine der größten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden und sie betrifft Millionen Deutsche, da Eigentümer, aber eben auch Mieter über die Nebenkosten-Umlage die Steuer zu entrichten haben.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber enge zeitliche Vorgaben bis zu einer Neuregelung gegeben:
- Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die in der Vergangenheit festgestellten Einheitswerte und die drauf beruhenden Grundsteuerbescheide weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung in Kraft setzen.
- Wenn der Gesetzgeber eine Neuregelung in Kraft gesetzt hat, gelten die beanstande-ten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fort, aber längstens bis zum 31. Dezember 2024.
Von der Bundesregierung gibt es bis heute leider noch keinen belastbaren Vorschlag. Nun hat das ifo-Institut einen Vorschlag zur Neuregelung, der auch unter anderem von der bayerischen Landesregierung unterstützt wird, in Berlin vorgestellt. Demzufolge soll die Grundsteuer allein nach der Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche berechnet werden. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass eine komplizierte Immobilienbewertung entfallen würde und dass sowohl Eigentümer, als auch Mieter in den Ballungszentren nicht auf Grund der steigenden Immobilien- und Mietpreise übermäßig belastet werden.
Alternativ im Gespräch sind noch ein sogenanntes Bodenwertmodell und ein Kostenwertmodell. Bei dem Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert des Grundstücks für die Höhe der Grundsteuer herangezogen. Dies hätte erhebliche Kostensteigerungen für Millionen Deutsche zur Konsequenz, da derzeit für die Grundsteuer, Einheitswerte in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 zu Grunde gelegt werden.
Nach dem Kostenwertmodell würden 35 Millionen Grundstücke und Immobilien neu zu bewerten sein. Allein die Bewertung von 35 Millionen Grundstücken scheint bis zum Ende des Jahres 2019 utopisch, ganz abgesehen von den Bewertungskosten, die sicherlich das derzeitige Jahresaufkommen der Steuer um ein Vielfaches übersteigen dürfte. Zudem gehen Immobilienverbände davon aus, dass dieses Modell in Einzelfällen bis hin zu einer Vervierzigfachung der Grundsteuer führen würde.
Hinweis:
Man kann gespannt sein, wie schnell die Bundesregierung hier ein Gesetz auf den Weg bringt. Es kann nur gehofft werden, dass die Politik die schon eh horrenden Mietpreise in den Ballungszentren nicht durch eine neue Grundsteuer noch weiter steigen lässt.