Bereits im September dieses Jahres fand der UN-Klimagipfel 2019 in New York statt. Ziel der Konferenz war es, die Umsetzung des Klimaabkommens von Paris zu beschleunigen und so den zahlreichen Herausforderungen des Klimawandels entgegen zu treten. Am 16. Oktober 2019 billigte nun das Kabinett den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf für eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen – die Regierung macht damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.
Die entsprechende steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden soll ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren eingeführt werden. Umfasst sind Maßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden/Geschossdecken und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern/Außentüren, Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage, Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs und Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen. Pro Erneuerung/Optimierung ist, verteilt auf drei Jahre, eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen festgelegt, maximal jedoch insgesamt 40.000 Euro. Im Jahr der Fertigstellung der Arbeiten sowie im darauffolgenden Kalenderjahr beträgt der Abzug von der Steuerschuld jeweils sieben Prozent, also maximal 14.000 Euro, im dritten Jahr noch sechs Prozent der Aufwendungen, was einer Summe von maximal 12.000 Euro entspricht.
Ein weiterer Aspekt in Sachen Klimaschutz ist nach Auffassung der Bundesregierung die Reduzierung von Diesel- und Benzinmotoren auf Deutschlands Straßen. Auch hier zeigt sich Berlin handlungsbereit und verlängert die Kaufprämie für Elektroautos sowie erhöht diese. Rein elektrisch betriebene Autos, die einen Listenpreis von 40.000 Euro netto nicht überschreiten, sollen statt bisher 4.000 Euro nun in Höhe von 6.000 Euro bezuschusst werden. Liegt der Listenpreis darüber, so beträgt der Bonus 5.000 Euro. Auch für Plug-In-Hybride soll der Zuschuss erhöht werden. Dieser sogenannte "Umweltbonus" soll nun bis Ende 2025 ausgezahlt werden, statt ursprünglich nur bis Ende 2020. Die erhöhte Kaufprämie gibt es voraussichtlich aber erst ab dem Jahr 2021.
Doch den Kauf von Elektroautos attraktiver zu machen, reicht alleine nicht aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung den "Masterplan Ladeinfrastruktur" vorgestellt: Der flächendeckende Ausbau von Ladestationen für E-Autos soll vorangetrieben werden. Konkret will die Regierung bis Ende 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte errichten, um so den Betrieb von Millionen von Elektroautos auf deutschen Straßen realistischer und überhaupt erst möglich zu machen. Unter anderem versprach die Automobilbranche, bis 2022 ca. 15.000 öffentlich zugängliche Ladestationen beizusteuern. Derzeit gibt es rund 21.100 öffentlich zugängliche Ladestationen.
Hinweis:
Elektroautos werden oft als "emissionsfrei" bezeichnet, da sie beim Fahren keine direkten Emissionen erzeugen. Doch allein bei der Herstellung der Batterie fallen große Mengen an CO2 an, und oftmals wird der Strom für E-Autos aus Kohlekraftwerken gewonnen. Bevor die Elektroautos also tatsächlich emissionsfrei sind, muss beispielsweise in der Energiewende viel vorankommen und deutlich mehr Strom mit Hilfe von erneuerbaren Energien erzeugt werden. Eine weitere umweltfreundliche Alternative, die es nicht zu vergessen gilt, sind Wasserstoffautos. Laut der Bundesregierung soll Wasserstoff für die Mobilität in Zukunft von herausragender Bedeutung sein und eine entsprechende "Wasserstoffstrategie" sei bereits in Vorbereitung. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Zur Erinnerung: Bereits im Jahr 2020 sollten eine Million Elektroautos am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses politische Ziel wurde jedoch weit verfehlt.