Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, kurz Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Primär soll das Gesetz die Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen (Stichwort Panama Papers) erschweren. Da aber die Sommerpause von Bundestag und Bundesrat bald ansteht und danach schon die Bundestagswahl bevorsteht, wurde dieses Gesetz zu einem Art Jahressteuergesetz mit diversen Änderungen in der Abgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz, dem Erbschaftsteuergesetz und in weiteren Gesetzen ausgeweitet.
Das Wichtigste im Überblick:
- Erhöhung der Transparenz: Steuerpflichtige haben zukünftig die Pflicht, Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland anzuzeigen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
- Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Die Finanzbehörden müssen zukünftig weniger Rücksicht auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden nehmen. So kann die Identität der Kontoinhaber leichter ermittelt werden, wenn es für die Besteuerung erforderlich ist. Weiterhin erhält die Finanzverwaltung weitere Befugnisse beim Kontenabrufverfahren. Derzeit können die Finanzbehörden schon die Kontenstammdaten abrufen.
- Änderungen beim Kindergeld: Zukünftig kann ein Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Bisher war dies innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährung möglich.
- Automatische Einstufung von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in der Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden Ehepartner ein Gehalt bezieht. Bisher war für diesen Fall eine Einstufung in die Steuerklassen III/V geregelt.
Hinweis:
Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz tritt grundsätzlich nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten, also zeitnah in Kraft. Die Regelungen zum Kindergeld und zur Eingruppierung von Ehegatten werden zum 1. Januar 2018 wirksam.