Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.9.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet, nachdem der Referentenentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bereits am 11.01.2024 veröffentlicht wurde. Folgende Schwerpunkte gibt es nach der Gesetzesbegründung:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von derzeit 10 Jahre auf 8 Jahre.
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, hier soll insbesondere das Schriftformerfordernis im BGB auf die Textform angepasst werden.
- Abbau von Melde- und Informationspflichten, so soll z.B. für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht entfallen.
- Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung.
- Weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.
Bürokratieentlastung hört sich ja immer toll an, wenn man sich aber auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ansieht, dann bringt es für die Steuerpflichtigen nicht viele Erleichterungen.
Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz
Besonders interessant unter dem Aspekt Bürokratieentlastung ist, dass es einen Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz gibt, damit wird erneut versucht, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen umzusetzen. Der erstmalige Anwendungszeitpunkt der Anzeigepflicht soll durch BMF-Schreiben mindestens ein Jahr zuvor bekannt gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Kalenderjahren nach Inkrafttreten. Wenn das Gesetz noch in 2024 in Kraft tritt, wäre das der 31.12.2028.
Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen aus dem Gesetz zu streichen. Diesem Vorschlag ist der Bundesrat aber in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf überraschenderweise nicht nachgekommen.
Die Wirtschafts- und Berufsorganisationen (u.a. die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband) stellen sich dem Vorhaben deutlich entgegen. So argumentieren sie, dass die nationale Anzeigepflicht die Bürokratiebelastung für Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte weiter erhöhen würde, ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn zu bringen. Bereits existierende Meldepflichten, wie die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, hätten nur begrenzte Vorteile gezeigt. Zudem untergrabe eine solche Pflicht die Verschwiegenheitspflicht von Beratern und belaste die wirtschaftliche Lage weiter.
Hinweis:
Es ist wie ein Treppenwitz, einerseits wird von der Politik ein Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet, andererseits wird schon das nächste Gesetz vorbereitet, das wieder neue Bürokratiebelastungen für die Steuerpflichtigen mit sich bringen wird. Die Wirtschaft wird in einer eh schon angespannten Lage nochmal mehr belastet.
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