Wer bislang Lohnsteuerfreibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hatte und mit der Januar-Lohnabrechnung keine negative Überraschung erleben möchte, sollte jetzt die Lohnsteuerfreibeträge für 2013 beantragen. Dies gilt natürlich auch für erstmalige Freibeträge. Jeder, der unterjährig ein bisschen mehr "Netto" ausbezahlt bekommen möchte, muss bis zum Ende des Kalenderjahres Freibeträge beim Finanzamt beantragen.
Hintergrund: Bis 2010 wurden die Freibeträge auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen. Dann begann die Umstellung auf das elektronische Verfahren und die Lohnsteuerkarten aus 2010 sowie die damit verbundenen Freibeträge galten weiter.
Mit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt. Und es müssen erstmals wieder die Freibeträge neu beantragt werden, und zwar beim Finanzamt.
Ab Oktober stehen hierfür Formulare bereit. Im Internet sind diese unter www.formulare-bfinv.de zu finden. Zu den möglichen einzutragenden Freibeträgen zählen unter anderem Kinderfreibeträge und Freibeträge für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte.
Hinweis: Wer keine Freibeträge eintragen lässt, verliert deshalb noch lange kein Geld. Spätestens im Rahmen der Einkommensteuererklärung kommt es zum Ausgleich.
Übrigens kann jeder Arbeitnehmer seine ab dem 1. Januar 2013 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Elster Online-Portal einsehen. Dazu ist lediglich eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. (AH)
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