Keine Kfz-Werkstatt ist verpflichtet, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Darauf wies am Donnerstag das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hin. Der Verband reagierte damit auf einen Fernsehbeitrag, der Verunsicherung bei Betrieben und Verbrauchern ausgelöst hatte.
Im ARD-Magazin "Plusminus" vom 12. August über das Thema "Ölwechsel" sei der Eindruck erweckt worden, Werkstätten müssten Kunden-Öl einfüllen, hieß es. Die Rechtslage ist nach Aussage des ZDK-Experten Ulrich Dilchert jedoch eindeutig: "Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls."
Denn die Werkstatt sei grundsätzlich verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Automobilherstellers durchzuführen. Wenn nicht sicher sei, ob das mitgebrachte Öl die Freigabe des Herstellers habe, drohe der Verlust der Garantie, wenn ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden könne. Dilchert: "Da die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt werden kann und auch nicht sicher ist, ob es die Freigabe des Automobilherstellers hat, kann ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen." (se)
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