Autohäuser und Werkstätten können ab sofort ihr Hygiene- und Infektionsschutzmanagement von TÜV Rheinland überprüfen und zertifizieren lassen. Ziel des Angebots sei, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sicherzustellen und damit Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern zu gewährleisten, teilte TÜV Rheinland mit. Das gelte nicht nur im Hinblick auf Corona, sondern auch ganz generell für künftige Grippe- oder Erkältungswellen.
Wer das Auditverfahren erfolgreich absolviert, erhält ein entsprechendes Zertifikat von TÜV Rheinland und kann so dokumentieren, dass er ein wirksames Konzept für den Hygiene- und Infektionsschutz eingeführt hat. Das Zertifikat ist ein Jahr lang gültig, danach steht ein Rezertifizierungsaudit an.
Pilotprojekt in der deutschen Renault-Zentrale
Die erste zertifizierte Werkstatt befindet sich in der Zentrale der Renault Deutschland AG in Brühl bei Köln. Dort wurde die Zertifizierung in einem gemeinsamen Pilotprojekt erprobt. Durch die Teilnahme an dem Versuch habe man Erfahrungen für die eigene Vertriebs-Organisation in Deutschland sammeln können, hieß es dazu von Seiten des Importeurs.
Der Prüfstandard umfasst nach Angaben des TÜV Rheinland die Kontrolle von mehr als 80 Einzelkriterien und Maßnahmen. Er sei angelehnt an die Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel sowie an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Standards würden zudem regelmäßig überprüft und an die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Der Prüfkatalog ziele darauf ab, die Arbeitsumgebung der Mitarbeiter und den Schutz der Kunden durch technische und organisatorische Abläufe zu prüfen. Wesentlich dabei seien die Kontaktpunkte zwischen Kundschaft und Mitarbeitern. Im Fokus stehen deshalb beispielsweise die Durchführung der Service- und Beratungsgespräche oder das Fahrzeug-Handling. Hierbei ist entscheidend, ob Oberflächen im Fahrzeuginnenraum desinfiziert werden oder ob Fahrzeuge bei der Übergabe gelüftet werden.
Betriebsbegehung, Mitarbeitergespräche und Dokumentenprüfung
Um festzustellen, ob ein Kfz-Betrieb diese Kriterien einhält, kontrollieren die Prüfer bei einer Betriebsbegehung sämtliche Arbeitsbereiche. Dazu zählen Servicepunkte, Kundenbereich, Werkstatt und Sozialräume. Hinzu kommen Mitarbeitergespräche. Im Anschluss prüfen die Auditoren Dokumente wie Arbeitsanweisungen oder Schulungsunterlagen für die Mitarbeiter. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben spielen eine zentrale Rolle für den zuverlässigen Infektionsschutz. Deshalb widmen wir ihnen besondere Aufmerksamkeit", erklärte Olaf Seiche von TÜV Rheinland.