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Recht auf Reparatur: "Ein gutes Ergebnis für unsere Kfz-Betriebe"

25.10.2023 16:36 Uhr | Lesezeit: 3 min
Recht auf Reparatur: "Ein gutes Ergebnis für unsere Kfz-Betriebe"
ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün
© Foto: ProMotor

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. Damit entfallen verpflichtende Auflagen und bürokratische Belastungen für die Kfz-Betriebe.

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Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die Entscheidung. "Damit entfallen verpflichtende Auflagen an die Reparatur, die für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein mögen. Bei Kfz-Reparaturen hätten sie zu einer höheren bürokratischen Belastung für unsere Betriebe geführt, ohne den Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten", sagte Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün laut einer Mitteilung.

"Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet", so Grün weiter. Der Kfz-Reparatursektor sei ohnehin schon stark reguliert und unterliege bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene. Er verwies unter anderem auf die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (461/2010), die Verordnung über die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Bauteilen (2018/858), die Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53) und die "3R"-Typgenehmigungsrichtlinie (2005/64).

Die Einbeziehung des Automobilsektors hätte hier zu einer unnötigen Doppelung geführt, betonte Grün. Durch die Typgenehmigungsverordnung 2018/858 müssten Autohersteller bereits sicherstellen, dass unabhängige Marktteilnehmer einfachen, uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu Informationen über die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen haben.

Reparaturformular als freiwilliges Instrument

Ebenfalls befürwortet das Kfz-Gewerbe die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Grün: "Dies ermöglicht es unseren Betrieben, wie bisher schon flexibler auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen. Außerdem werden dadurch erst gar keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut."

Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, sei aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken. "Dies schützt die Interessen der Verbraucher und fördert eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Branche", betonte der ZDK-Vize. "Für uns ist es aber nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass dieser positive Trend durch die baldige Veröffentlichung des schon lange angekündigten Kommissionsvorschlags einer sektorspezifischen Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen weiter vorangetrieben wird. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist von grundlegender Bedeutung, um die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen."


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