Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zu den On-Board-Diagnose (OBD)-Systemen von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft. Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag der Klage von ATU und Carglass gegen Fiat Chrysler (FCA) statt. Die beiden freien Serviceanbieter vertraten die Meinung, der Autobauer würde ihnen den Zugang zu den Schnittstellen der Fahrzeuge unrechtmäßig erschweren.
"Die Entscheidung des Gerichts stärkt faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt und den Mehrwert, den sie für Verbraucher bedeuten", sagte Carlos Brito, Chef der Belron Gruppe, zu der Carglass Deutschland gehört. "Wir sind überzeugt, dass das Urteil weltweit dort Berücksichtigung finden wird, wo sich nationale Gesetzgeber mit den Herausforderungen beschäftigen, die sich aus den immer häufiger eingesetzten Connected-Car-Lösungen für unabhängige Kfz-Serviceanbieter und ihr Recht auf Zugang zum Reparaturmarkt ergeben."
Carglass und ATU hatten die Klage ursprünglich beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen FCA Italy eingebracht. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht den Fall dem EuGH vor. Das nun ergangene Urteil schaffe EU-weit Rechtssicherheit und werde sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer verbindlich sein, hieß es. Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil auch in Großbritannien gültig sein werde.
Kfz-Gewerbe für einheitliche sektorspezifische Regulierung
Mit Blick auf den heutigen Richterspruch fordert das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine schnelle, klare sowie einheitliche sektorspezifische Regulierung für den Zugang zu Fahrzeugdaten. Aus Sicht des Verbands stellt das Urteil eine wichtige Grundlage für herstellerübergreifende Lösungen dar.
ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel erklärte: "Das Urteil ist im Sinne der Kunden, weil herstellerübergreifende harmonisierte Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeug-Informationen gut für die Fahrzeugsicherheit sind und einen fairen Wettbewerb für die Fahrzeugreparatur ermöglichen." In einer sektorspezifischen Gesetzgebung könnten geeignete Maßnahmen geschaffen werden, "die unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt ermöglichen".
Scheel verwies in diesem Zusammenhang auf geeignete Autorisierungsverfahren wie das SERMI-Verfahren. Diese seien bereits eingeführt und könnten ebenfalls dafür genutzt werden.
R.E.W.G.