Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empört sich über den Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wonach der Automobilhandel Neuwagenkunden bei der Angabe der Werte von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen systematisch täusche. Dies sei an Zynismus nicht zu überbieten, sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz am Dienstag in Bonn. Der Handel habe gar keine andere Wahl, als sich bei der Verbrauchskennzeichnung an das geltende Recht zu halten.
Hintergrund: Seit 1. September 2018 werden Spritverbrauch und Kohlendioxidausstoß bekanntlich nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt. Dieses führt zu deutlich höheren Werten, die sich auch auf die Kfz-Besteuerung auswirken. Die Folge: Autofahrer müssen in der Regel mehr zahlen. Auf dem Pkw-Label, mit dem Neuwagen im Autohaus gekennzeichnet werden müssen, finden sich allerdings nach wie vor die NEFZ-Angaben und die darauf basierenden Informationen zur Jahressteuer.
Für eine Umstellung muss das Bundeswirtschaftsministerium die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) novellieren. Einen ersten Entwurf stellte das BMWI zunächst für diesen August in Aussicht. Nun heißt es auf der Website des Ministeriums: "Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Juli 2020 veröffentlicht."
Die DUH geht deshalb jetzt auf die Barrikaden und wirft dem Wirtschaftsministerium vor, die Novelle der Pkw-EnVKV bewusst zu verschleppen. Jeder Verbraucher habe ein Recht, unmittelbar die tatsächlichen Verbrauchs- und CO2-Werte aus dem derzeit geltenden Testverfahren zu erfahren, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Autokonzerne und Kfz-Händler würden zusammen mit der Bundesregierung den Verbrauchern "klimafreundliche und sparsame Autos vorgaukeln, aber Spritschlucker und Klimakiller ausliefern".
Koblitz wies die Kritik zurück: "Gerade die DUH verfolgt Autohäuser bei der kleinsten Abweichung von den Bestimmungen der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung erbarmungslos und füllt sich mit Abmahnungen die Taschen", betonte der Branchenvertreter wohl auch mit Blick auf das in der vergangenen Woche ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Abmahnpraxis der DUH (wir berichteten). Es sei bezeichnend für die "Scheinheiligkeit" der Organisation, dass sie den Handel nun gerade wegen der Befolgung dieser Vorgaben an den Pranger stelle. (rp)
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