Die Förderung elektrisch angetriebener Dienstwagen wird verlängert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss im Bundestag nun zugestimmt. Demnach müssen privat genutzte Dienst-Pkw mit reinem Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb bis 2030 nur mit einem halben Prozent des Listenpreises versteuert werden. Ursprünglich sollte die Regelung 2021 auslaufen.
Verlängert werden auch die Steuervorteile für das Stromtanken beim Arbeitgeber sowie für die dem Angestellten überlassenen Ladevorrichtungen. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird darüber hinaus eine Sonderabschreibung eingeführt.
Die Ausweitung der Förderung soll die Planungssicherheit von Dienstwagennutzern verbessern und mittelfristig die Zahl der E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhöhen. Diese gibt es, sobald die Dienstwagen als Leasingrückläufer nach meist dreijähriger Nutzung wieder in den Handel kommen.
Zugleich zu der Fristverlängerung wird bei Plug-in-Hybridautos die für eine Förderung notwendige Mindestreichweite im reinen E-Betrieb von 40 auf 60 Kilometer angehoben. Ab 2025 sind dann 80 Kilometer nötig. Außerdem erfüllen wie gehabt alle Modelle mit einem CO2-Ausstoß unterhalb von 50 Gramm die Voraussetzungen für den Steuerrabatt. Die technische Hürde dürfte für die Autohersteller leicht zu überwinden sind. Bereits heute erfüllt ein Teil der neu auf den Markt kommenden Plug-in-Hybridautos diese Anforderungen. (SP-X)