Käufer oder Käuferinnen einer Wärmepumpe sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob die Anlage ausreichend abgesichert ist. Der Grund: "Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder auch technische Defekte am Gerät standardmäßig nicht ab", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Solche Risiken lassen sich allerdings über Zusatzbausteine abdecken, wie sie beispielsweise auch für Solarthermie-Anlagen gelten.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Heizungsanlagen. Auch Wärmepumpen im Garten können mitversichert sein, wenn sie mit einer Anlage innerhalb des Gebäudes eine technische Einheit bilden. Die versicherten Gefahren sind standardmäßig Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung. "Einige Versicherer schließen aber auch Schäden durch Bedienungs- und Konstruktionsfehler oder Diebstahl in die Grunddeckung mit ein", so Käfer-Rohrbach.
Für Wärmepumpen, die in einem Rohbau installiert werden, gilt wiederum etwas anderes. Um diese gegen Diebstahl oder Vandalismus abzusichern, brauchen Bauherren oder Bauträger eine sogenannte Bauleistungsversicherung. Aber Achtung: "Gegen Diebstahl sind die Wärmepumpen nur versichert, wenn sie bereits fest mit dem Haus verbaut sind", betont Käfer-Rohrbach. (fi/wkp)