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Urteil: Schadenersatz bei Unfall nach grundlosem Hupen

10.08.2007 10:22 Uhr
Urteil: Schadenersatz bei Unfall nach grundlosem Hupen
AG Frankfurt: Hupen ohne direkte Gefahrensituation ist Nötigung.

AG Frankfurt: Hupen ohne direkte Gefahrensituation ist Nötigung

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Verursacht ein Autofahrer durch grundloses Hupen einen Unfall, so kann der Nötiger auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil (Az.: 32 C 3625/06-48). Im konkreten Fall hatte eine Radfahrerin gegen einen Fahrzeuglenker geklagt, der auf einer schmalen Straße direkt hinter ihr plötzlich gehupt hatte. Die ältere Frau fiel vor Schreck von ihrem Rad und zog sich Sturzverletzungen zu. Später behauptete der Mann, wegen einer am Straßenrand laufenden Katze gehupt zu haben. Die Richter gaben der Klage der Frau mit der Begründung statt, der Autofahrer hätte ohne direkte Gefahrensituation nicht hupen dürfen. Aufgrund dieses Fehlverhaltens musste er 200 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen. Das Frankfurter Urteil berücksichtigte dabei auch die "besondere Schreckhaftigkeit" der Radfahrerin, die ursprünglich auf die doppelte Summe geklagt hatte. (kt)

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