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Unfallinstandsetzung: AZT nimmt neuerlich Stellung zur Beilackierung

19.02.2016 16:37 Uhr
Unfallinstandsetzung: AZT nimmt neuerlich Stellung zur Beilackierung
Halten beim Thema Beilackierung weiterhin daran fest, dass der Lackierer die Entscheiderkompetenz besitzt (v.l.): AZT-Chef Dr. Christoph Lauterwasser, Allianz-Lackexperte Norbert Herrmann und Dr. Christian Deutscher, Leiter Reparaturtechnik im Allianz Zentrum für Technik.
© Foto: AZT Automotive GmbH, Walter K. Pfauntsch

Angesichts der aktuellen Diskussion zum Thema Beilackierung in der Fachpresse und der Stellungnahmen mehrerer Marktteilnehmer bezogen heute Mittag Norbert Hermann, Dr. Christian Deutscher, Dr. Christoph Lauterwasser vom Allianz Zentrum für Technik in einer Presseverlautbarung nochmals ganz aktuell Stellung.

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Im Juli 2014 gab das Allianz Zentrum für Technik eine offizielle Stellungnahme zum Thema "Beilackierung im Schadenfall" heraus, die auch heute noch in Sachverständigenkreisen für regelmäßigen Diskussionsstoff sorgt. Konkret ging es seinerzeit um die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Beilackierung, aber auch, wer konkret darüber befinden könne, wann (noch) "auf Stoß" lackiert werden kann bzw. der Farbton durch Beilackierung in jeweils angrenzende Bauteile angeglichen werden muss.

AZT-Chef Dr. Christoph Lauterwasser war 2014 der Auffassung, dass die Entscheidung "der ausführende Lackierer anhand des Musterbleches treffen" müsse, der Sachverständige habe hier eher eine "Beraterfunktion". Einen langen und anhaltenden Streit löste seinerzeit der Satz Lauterwassers aus, wonach "eine Vorwegnahme der Entscheidung Kaffeesatzleserei (wäre)". Auf unzähligen Veranstaltungen und auch internen Diskussionsrunden wurde seither intensiv über diese Thematik weiter diskutiert, gestritten und beraten.

Am heutigen Freitagmittag gab die Allianz-Pressestelle eine neuerliche Verlautbarung heraus, für die neben Geschäftsführer Dr. Christoph Lauterwasser auch der Leiter Reparaturtechnik im AZT, Dr. Christian Deutscher, und Allianz-"Lackpapst" Norbert Herrmann (der selbst gelernter Lackierer ist) verantwortlich zeichnen. Die Frage der "Erforderlichkeit" bleibt weiter zu klären.

Die Stellungnahme geben wir nachfolgend im Wortlaut wieder:

"Einigkeit besteht darin, dass die Beilackierung sowohl im reparierten Teil, als auch in angrenzenden Karosserieteilen geeignet ist, für den Kunden eine sehr gute optische Qualität zu erreichen. Bei der Frage der Beilackierung in angrenzende Karosserieteile stellt sich allerdings immer die Frage der Erforderlichkeit, da nur die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung zu ersetzen sind.

Das in 2008 verfasste ,Merkblatt für Ausbesserungen von Uni- und Effektlackierungen' wurde vom AZT in Zusammenarbeit mit diversen Reparaturverbänden erarbeitet. Aus technischer Sicht sind sich das AZT und Lackexperten aus anderen Branchen einig, was z.B. die Vielzahl der Farbtöne und auch die Herausforderung der Farbtonfindung bei neuen Serienlacken betrifft.

Beilackierungsfrage ist anhand des Farbmusterbleches zu treffen

Maßgeblich ist im konkreten Fall die Entscheidung, welcher Lackierumfang zur vollständigen und fachgerechten Beseitigung des Schadens erforderlich ist. Hier stehen wir seitens des AZT nach wie vor zu der Formulierung, wie sie 2008 in dem gemeinsam verabschiedeten ,Merkblatt für Ausbesserungen von Uni- und  Effektlackierungen' ausgeführt wurde. Danach kann die Entscheidung über eine erforderliche Beilackierung von angrenzenden Teilen nur vom ausführenden Lackierfachmann anhand der von ihm gespritzten Farbmuster getroffen werden.

Dies ergibt sich schon daraus, dass der Schichtaufbau am Fahrzeug ohne eine zerstörende Prüfung des Lackes nicht erkennbar ist. Nur durch die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges ist daher nicht erkennbar, ob es sich um einen Zweischicht-, Dreischicht- oder Vierschicht-Farbton handelt, und folglich nicht zu beurteilen, wie dieser in der Reparatur zu behandeln ist.

Auch das Lacksystem und der Lackierer spielen eine entscheidende Rolle

Zum Zeitpunkt der Besichtigung ist noch offen, mit welchem Lacksystem (Marke, Hersteller) das Fahrzeug lackiert wird. Nach unserer Erfahrung (wir nutzen regelmäßig zwei verschiedene Lacksysteme zum gleichen Zeitpunkt) kann allein schon das verwendete Lacksystem dafür entscheidend sein, ob für die Beseitigung des konkreten Schadens eine Beilackierung ins angrenzende Teil erforderlich ist oder nicht. Soweit das Lacksystem also bei der Besichtigung nicht bekannt ist, kann die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Beilackierung ins angrenzende Teil mangels vollständiger Information nicht getroffen werden.

Neben dem Lacksystem hat auch der ausführende Lackierer mit seiner Lackiertechnik erheblichen Einfluss auf das Ergebnis. Erst anhand eines durch den ausführenden Lackierer gespritzten Musterblechs kann letztlich entschieden werden, ob eine Beilackierung im angrenzenden Teil erforderlich ist oder nicht. Nur dieses vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug konkret gespritzte Musterblech ermöglicht diese Beurteilung und vermeidet z.B. unnötige Zerlege- oder Abklebearbeiten.

Farbmusterblech für alle Fälle aufheben!

Entscheidet der ausführende Lackierer im konkreten Fall, dass eine Beilackierung im angrenzenden Teil erforderlich ist, sind die zusätzlichen Kosten zu erstatten. Um die Entscheidung des Lackierers nachvollziehbar zu machen, plädieren wir dafür, zum Nachweis der Erforderlichkeit der Beilackierung das gespritzte Farbmusterblech bei den Kundenunterlagen aufzubewahren. Hiermit soll gewährleistet werden, dass der Geschädigte immer die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt bekommt. Nicht übersehen werden sollte dabei, dass bei der Beilackierung ein erheblicher Zusatzaufwand entsteht, der im Versicherungsschaden letztlich von der Versichertengemeinschaft getragen werden muss. Aus technischer Sicht zeigt das beigefügte Ablaufdiagramm die wichtigsten Entscheidungsschritte." (wkp)

Weitere Details finden Sie unten als Pdf-Download.

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