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Sicherheit und Umweltschutz im Fokus: BASt und KBA kooperieren

23.05.2022 19:57 Uhr | Lesezeit: 4 min
Sicherheit und Umweltschutz im Fokus: BASt und KBA kooperieren
Die Präsidenten des KBA und der BASt unterzeichneten am 17. Mai 2022 eine Kooperationsvereinbarung pro Verkehrssicherheit und Umweltschutz: Prof. Dr. Markus Oeser (l.) und Richard Damm.
© Foto: BASt

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werden künftig noch enger zusammenarbeiten. Ziel ist eine effektivere Verkehrssicherheitsarbeit für einen noch sichereren Straßenverkehr und umweltfreundliche Fahrzeuge.

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Beide Behörden gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und leisten mit ihren Aufgaben wichtige Beiträge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes in Deutschland und in Europa. Die Ressortforschungseinrichtung BASt liefert wissenschaftlich gestützte Politikberatung für das BMDV, das KBA ist unter anderem als deutsche Marktüberwachungs- und Typgenehmigungsbehörde für den Bereich der Straßenfahrzeuge aktiv.

BASt und KBA unterhalten verschiedene Testlabore und führen unterschiedliche Datenbanken mit grundlegenden Informationen zu Fahrzeugen und Fahrzeughaltern, auch für den Verbraucherschutz und die Forschung. Diese Ressourcen und Kapazitäten wollen die Partner zukünftig intensiver austauschen und Synergien nutzen.

Bündelung der Fachkompetenzen

KBA-Präsident Richard Damm erklärte anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung in den Räumen der BASt: "Der automobile Sektor unterliegt heute mehr denn je rasanten Veränderungsprozessen, die sich in immer kürzeren Innovationszyklen zeigen. Die hohen Anforderungen an die Energieeffizienz bei gleichzeitiger Verringerung der Emissionen und eine zunehmende Digitalisierung verlangen von allen an diesen Prozessen Beteiligten ein hohes Maß an Sachverstand. Mit der Bündelung unserer Fachkompetenzen werden wir die Mobilität der Zukunft weiter aktiv mitgestalten und die Einführung neuester Technologien voranbringen."

"Auch ohne diese Vereinbarung haben wir in der Vergangenheit gut und kooperativ zusammengearbeitet", so BASt-Präsident Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Oeser, "aber der heute vereinbarte Schulterschluss wird uns zukünftig in die Lage versetzen, unsere jeweiligen Stärken konzentriert und noch effizienter im Sinne von Verkehrssicherheit und Umweltschutz einzusetzen."

Die 8-Punkte-Vereinbarung

Im Einzelnen haben sich die beiden Präsidenten auf folgende Punkte verständigt:

1. Die BASt stellt dem KBA ihre Erkenntnisse aus Verbraucherschutztests und Forschungsergebnisse aus Tests zu neuen Technologien der Fahrzeugsicherheit zur Verfügung, um die Marktüberwachung zu unterstützen.

2. Das KBA wird künftig von der BASt aufbereitete Inhalte der GIDAS-Unfalldatenbank bei den Risikobewertungen nutzen.

3. Tests zur Fahrzeugsicherheit und zu automatisierten Fahrfunktionen werden zukünftig immer häufiger, komplexer und aufwendiger. Beide Partner werden ihre jeweiligen Testkapazitäten künftig gemeinsam koordinieren.

4. Beide beschäftigen sich seit Jahren mit der regelungsvorbereitenden Forschung und Tests zum vernetzten Fahren (Car2X). Im Testcenter Leck schafft das KBA derzeit neue Testmöglichkeiten, die von einer institutionsübergreifenden Arbeitsgruppe genutzt werden sollen.

5. Im Rahmen der Vorschriftenentwicklung zu Emissionen von Kraftfahrzeugen werden sich KBA und BASt zukünftig intensiv austauschen und ergänzen.

6. Wie bei Euro NCAP vertritt die BASt auch bei Green NCAP das BMDV als Mitglied. Das KBA wird zukünftig die obligatorischen Green NCAP-Fahrzeugtests in ihrem neuen Labor für Kraftfahrzeugemissionen übernehmen.

7. Dem KBA stehen zukünftig durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Daten zum autonomen Fahren zur Verfügung. Die Erkenntnisse sind für die wissenschaftliche Forschung der BASt von Interesse und werden ausgetauscht.

8. Das KBA hat Zugriff auf nationale und internationale Genehmigungsunterlagen und Prüfprotokolle im Rahmen der Typgenehmigung. Für die regelungsvorbereitende Forschung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der BASt anlassbezogen Einblick in diese Daten ermöglicht. (wkp)

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