Eine Fahrverbot nach einer E-Scooterfahrt unter Drogen ist jederzeit möglich. Das ergibt sich aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Im konkreten Fall wurde entschieden, dass die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots auch bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig ist. Denn das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei. Dies entschied laut ARAG Experten das Pfälzische OLG Zweibrücken, wonach es allerdings auf die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt ankomme (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21). (kaf)