Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadenbilanz vorgelegt. "2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle laut GDV im Schnitt rund 3.850 Euro. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds.
"E-Scooter sind keine Spielzeuge"
"Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen", sagte Asmussen. "Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger." Asmussen appellierte deshalb an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: "E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden."
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. (fi)