Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die Eckpunkte der "Punkte-Reform" vorgestellt wurden, wurde lange daran gefeilt und darüber diskutiert. Im Mai 2012 wurde zum Vorhaben eine breite Bürgerbeteiligung mit rund 30.000 Beiträgen durchgeführt. Zu den Hauptforderungen gehörte unter anderem eine stärkere Differenzierung bei den Punkten und einige Bußgelder sollten gezielt erhöht werden - wie das Handytelefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Diese Anregungen wurden in den Entwurf zur Neuregelung aufgenommen, wie das Ministerium aktuell mitteilte. Jetzt hat das Bundeskabinett den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg beschlossen. "Das Ziel lautet: mehr Verkehrssicherheit", erklärte Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer. Und weiter: "Das Punktesystem in Flensburg soll einfacher, gerechter und transparenter werden. Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen Regelung getan."
Einfacher, gerechter, transparenter
Die wichtigsten Änderungen des Punktesystems in Flensburg auf einen Blick:
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt.
Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden rückwirkend gelöscht. Beispiel: Das Einfahren in eine Umweltzone.
Klare Differenzierung: Die Punktekategorien werden von bisher sieben auf auf drei reduziert.
Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu drei Punkte), Ermahnung (vier bis fünf Punkte), Verwarnung (sechs bis sieben Punkte), Entziehung (ab acht Punkten).
Ab der Stufe "Verwarnung" wird ein neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten angeordnet.
Die Möglichkeit des Punkteabbaus fällt weg. Verkehrsrowdys können so ihr Punktekonto nicht mehr durch Absitzen von Aufbauseminaren bereinigen.
Die Eintragungsgrenze wird angehoben: Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro). Das führt zu weniger Bürokratie und gleichzeitig höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße, wie das Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung geschaffen werden, so das Ministerium. (sh)
Punkte-Reform: Neuregelungen für Verkehrssünderkartei beschlossen

Das Bundeskabinett hat den von Verkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen. Damit soll das System einfacher, gerechter und transparenter werden.