Wie fast alle Assekuranzen ist die DEVK im gesamten Bundesgebiet vertreten. Ihren Hauptsitz aber hat sie in Köln und ist damit auch im gesamten Ahrtal mit Wohngebäudepolicen stark vertreten. Viele ihrer Versicherungskunden, die im Juli unfreiwillig Opfer der verheerenden Naturkatastrophe wurden, dürften heute dankbar sein, von einem vorausschauenden Vertragsdetail profitieren zu können. Die DEVK hatte nämlich schon bisher in ihre Wohngebäude-Versicherung einen zusätzlichen Baustein zum Elementarschadenschutz mit eingebaut, der nur dann wegfiel, wenn ihn ein Kunde ganz bewußt und aktiv abgewählt hatte.
Hausbesitzer unterschätzen die Gefahren
Wie die Schadenexperten des Kölner Versicherers auf Nachfrage von AUTOHAUS mitteilten, erkannte die DEVK schon vor längerer Zeit, dass Hausbesitzer die Vielfalt der möglichen Schäden aus Naturgefahren meist unterschätzten und "Elementar" eher mit beispielsweise einem Erdbeben in Verbindung brachten, das in Deutschland tatsächlich nur eine geringe Eintritts-Wahrscheinlichkeit besitzt (wir berichteten).
"Blaupause" mit "Opt-Out-Option"
Jetzt scheint es fast so, als wäre die bereits gelebte Vertragspraxis in Köln auch Blaupause für die aktuellen GDV-Vorschläge gewesen. Schließlich enthält der DEVK-Vertragsantrag zur Wohngebäudeversicherung mit automatisch integriertem Elementarschutz exakt die jetzt vorgeschlagene "Opt-Out-Option", mittels der ein Kunde die Elementardeckung explizit abwählen muss.
Aufklärung wichtig – und zielführend
"Wenn man mit den Leuten spricht und ihnen den Sinn und die möglichen Folgen vor Augen führt, macht die Abwahl am Ende kaum jemand. Von daher haben wir natürlich aus der Flutkatastrophe von Juli überdurchschnittlich viele Schadensfälle zu regulieren", konstatierte Peter Boecker, Leiter Hauptabteilung Sach/HUK-Schaden der DEVK im Gespräch mit AUTOHAUS. "Unbenommen davon sind wir froh darüber, unseren Kunden gerade in dieser für sie wichtigen existentiellen Notlage auch wirklich helfen zu können."
Selbst handeln statt warten!
Das Beispiel der DEVK macht deutlich, dass die vom GDV beabsichtigten Veränderungen und selbst die Umstellungen von Bestandsverträgen schnell und ohne besondere rechtliche Hürden umsetzbar sein dürften. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlichster Schadensfälle, die sich just im Jahr 2021 weltweit ereignet haben oder möglicherweise noch stattfinden werden, sollte im eigenen Interesse kein Hauseigentümer abwarten, bis die neue Bundesregierung im Amt ist und diesbezügliche Entscheidungen zum GDV-Positionspapier umsetzt, sondern selbst und am besten sofort handeln: Kein Elementarschaden-Baustein, selbst mit hohem Zuschlag aufgrund eines möglicherweise ungünstigen ZUERS-Standortes in einem Risikogebiet, kann so teuer sein, als dann man mit einem Verzicht gleichzeitig seine gesamte Existenz aufs Spiel setzt!
Eine Vertragsumstellung, gleich bei welcher Versicherungsgesellschaft, ist meist sogar mit einem einzigen Anruf beim zuständigen Vertreter möglich. Und selbst, wenn ("old school") noch eine persönliche Unterschrift gewünscht wird, sollte dafür immer Zeit sein!