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Bundespolitik: Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf die Versicherungswirtschaft

14.04.2025 18:19 Uhr | Lesezeit: 5 min
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Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (l.) und SPD-Chef Lars Klingbeil wollen eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einführen und dafür auch Bestandsverträge umstellen. Eine Opt-out-Option, mit der ein Versicherungsnehmer aktiv die Elementarschadendeckung abwählen kann, soll es dennoch geben. Vier Jahre nach der Ahrtal-Katastrophe wäre damit auch der GDV mit seinen entsprechenden Empfehlungen am Ziel.
© Foto: Quelle Michael Kappeler/dpa

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags verständigt. Die Versicherungswirtschaft begrüßt, dass die Kernthemen der Branche auf der Agenda der neuen Koalition stehen. Entscheidend werde jetzt sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.

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Die beiden Unionspartien und die SPD haben sich Reformvorhaben in der Altersvorsorge, Regelungen zur Elementarschadenversicherung, Digitalisierung sowie Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Investitionsförderung vorgenommen. Für die Versicherer kommt es jetzt laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) darauf an, "dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden". Der Verband erklärt den aktuellen Diskussionsstand zu den jeweiligen Vorhaben, den wir nachfolgend wiedergeben wollen.

Veränderungen bei der Altersvorsorge

Private Altersvorsorge: Die bisherige Riester-Rente soll durch ein neues, kostengünstiges und standardisiertes Vorsorgeprodukt ersetzt werden. Ziel ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge mit möglichst einfacher staatlicher Förderung insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Garantien entfallen, Abschluss- und Verwaltungskosten werden reduziert.

Betriebliche Altersversorgung: Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in KMU und bei Geringverdienenden, soll durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und höhere Portabilität gefördert werden. Die Geringverdienerförderung wird verbessert.

Frühstart-Rente: Zum 1. Januar 2026 startet ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot für Kinder ab sechs Jahren. Für jedes schulpflichtige Kind zahlt der Staat monatlich zehn Euro ein. Das Kapital ist steuerfrei, insolvenzsicher und wird ab dem Renteneintritt ausgezahlt.

Selbstständige: Neue Selbstständige ohne Pflichtabsicherung werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen – mit der Möglichkeit alternativer Vorsorgeformen bei gleichwertigem Schutz.

Elementarschadenversicherung wird Pflicht – mit Opt-out-Option

Elementarschadenversicherung: Die Wohngebäudeversicherung wird künftig nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten. Im Bestand werden alle Verträge zu einem Stichtag umgestellt und um Elementarschadenschutz ergänzt. Vorgesehen sind eine staatliche Rückversicherung, regulierte Bedingungen und eine mögliche Opt-Out-Option. Die Bauleitplanung in Risikogebieten wird stärker adressiert.

Landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherung: Eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wird geprüft. 

Klare Regeln bei Digitalisierung & Datenpolitik

Datenökonomie: Die Bundesregierung kündigt ein Datengesetzbuch und neue Regeln für Mobilitäts-, Gesundheits- und Forschungsdaten an. Prinzipien wie "public money, public data", Datentreuhänder und Privacy Enhancing Technologies sollen Vertrauen und Innovation fördern.

Datenschutz: Die Datenschutzaufsicht wird beim Bundesdatenschutzbeauftragten zentralisiert. Einwilligungspflichten sollen durch Widerspruchslösungen ersetzt werden. Ziel ist mehr Effizienz und Vereinfachung insbesondere für KMU.

Künstliche Intelligenz: Der AI Act wird bürokratiearm umgesetzt. Eine zentrale Servicestelle für Unternehmen wird eingerichtet. Haftungsfragen auf EU-Ebene werden geprüft. Innovation, Sicherheit und Nachhaltigkeit stehen im Fokus.

Cybersicherheit: Das BSI wird zur Zentralstelle für Informationssicherheit ausgebaut. Die Kommunikationsnetze – insbesondere für kritische Infrastruktur – sollen widerstandsfähiger werden. Nationale und europäische Vorgaben wie NIS-2 werden umgesetzt.

Hehre Absichten bei Bürokratieabbau & Standortpolitik

Lieferketten: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird abgeschafft und durch eine europarechtskonforme, vollzugsfreundliche Regelung ersetzt. Berichtspflichten entfallen umgehend.

EU-Regulierung: Die Bundesregierung will sich für Bürokratieabbau auf europäischer Ebene einsetzen, unter anderem bei CSRD, CBAM, EUDR und Taxonomie. Ziel ist eine praxistaugliche Umsetzung insbesondere für den Mittelstand.

Steuer- und Investitionspolitik

Steuersenkungen: Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 in fünf Schritten gesenkt. Für kleine und mittlere Einkommen sinkt die Einkommensteuer. Mehrarbeitszuschläge werden steuerfrei gestellt, ebenso die "Aktivrente" für freiwillig weiterarbeitende Rentner/-innen (bis 2.000 Euro/Monat).

Investitionsanreize: Ein degressives Abschreibungsmodell (30 %) in den Jahren 2025–2027 soll Investitionen in Ausrüstungsgüter fördern.

Solvency II: Die Bundesregierung unterstützt eine praxisnahe Solvency-II-Novelle auf EU-Ebene. Ziel ist die Freisetzung von Versicherungsvermögen für Infrastruktur und Wagniskapital. Nationale Kapitalpuffer sollen abgebaut werden 

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