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Unklare Beweislage nach Unfall: Schadensersatz und Schmerzensgeld abgelehnt

21.06.2024 16:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Wer vor Gericht Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen möchte, muss den Unfallhergang und die Schuldfrage auch eindeutig beweisen können.
Wer vor Gericht Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen möchte, muss den Unfallhergang und die Schuldfrage auch eindeutig beweisen können.
© Foto: Stefan Germer / Fotolia.com

Ein Autofahrer hat vor Gericht keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er nach einer Kollision den Unfallhergang nicht beweisen kann.

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Im gegenständlichen Fall, den das Amtsgericht München am 29. Februar 2024 entschieden hat (AZ: 161 C 14050/23), ging es um den Zusammenstoß eines Autos mit einem Fahrrad.

Ursache und Streitwert

Der Unfall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aktuell informierte, ereignete sich im Oktober 2022 in München. Dabei fuhr ein Autofahrer aus einem Hof aus und blieb dann auf dem Fußgänger- und Radweg stehen. Der Grund dafür war, dass er noch die Schranke hinter seinem Wagen schließen wollte. Der herannahende Radler musste deshalb ausweichen und stürzte. Danach stritten beide Seiten um fast 3.200 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Nicht lösbarer Fall

Das Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls allerdings nicht aufklären. Beide Parteien widersprachen sich gegenseitig und es gab zudem keine weiteren Beweise. "Daher konnte das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Fahrradfahrer den Schaden am Auto verursacht hatte oder den Autofahrer geschlagen hatte", so die ArGe Verkehrsrecht in ihrer Urteilskommentierung.

Beweissicherung elementar

Die Entscheidung des Amtsgerichts München zeige außerdem, "wie wichtig es ist, nach einem Verkehrsunfall Beweise zu sichern". Zeugenaussagen, Fotos und Videos könnten "dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die eigene Position zu stärken", so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

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