Wenn ein Schwerstverletzter nach einem Verkehrsunfall in ein Krankenhaus eingeliefert wird, kommt es nicht nur auf die optimale chirurgische Versorgung seiner inneren und äußeren Verletzungen, sondern auch darauf an, dass dieser Patient unmittelbar danach in eine Anschlussbehandlung überführt werden kann, die sogleich alle notwendigen Therapien einleitet und zu seiner optimalen Rehabilitation führt.
Ausgangslage für die Beratungen
In der Praxis stehen diesem Erfolg laut AK V derzeit allerdings noch einige Hindernisse im Wege, die mit der rechtzeitigen Identifizierung solcher längerfristig behandlungsbedürftigen Patienten beginnen und über die Organisation der klinikübergreifenden Versorgung bis zu Finanzierungsfragen reichen. Der Arbeitskreis informierte deshalb zunächst über die bislang erreichten Fortschritte und zeigte auch die Herausforderungen auf, vor denen das Reha-Management Schwerstverletzter nach Verkehrsunfällen heute steht.
Die Leitung oblag Dr. Hans-Joseph Scholten, RA und Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. (Gladbeck). Die Positionen in ihren Referaten machten deutlich: Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Dresden), RA Herbert Lang, Abteilungsdirektor Kraft-Schaden i.R. der Allianz Vers.-AG (München), Prof. Dr. Michael J. Raschke, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (Münster) sowie Hans-Georg Schleich, Geschäftsführer, ReIntra GmbH (Unterföhring).
"Reha-Management weiter stärken" – die Resolution
Am Ende des VGT gaben die AK-Teilnehmer eine 5-Punkte-Empfehlung bekannt, die insbesondere die ausgemachten Defizite beheben soll:
1. Ein objektives und neutrales Rehabilitationsmanagement ist im Interesse des Verletzten zwingend erforderlich.
2. Über die Vorzüge dieses Managements sollten alle an der Genesung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Versicherer, Verkehrsanwälte und Reha-Dienstleister) aktiv informieren.
3. Nach einem schweren Personenschaden kommt es beim Übergang von einer Akutbehandlung im Krankenhaus in die Rehabilitation häufig zu Verzögerungen und zu erheblichen Defiziten an Versorgungsangeboten. Das gefährdet den Heilungserfolg. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf.
4. Ärzte, Versicherer, Verkehrsanwälte und Reha-Dienstleister sind aufgefordert, diese Reha-Lücke gemeinsam zu schließen.
5. Ungeachtet dessen wird der Gesetzgeber aufgerufen, das Versorgungsdefizit zeitnah zu beseitigen.