Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) begrüßte am 31. Januar ausdrücklich die Richtlinie sowie die nahezu einstimmig gefassten Empfehlungen des VGT. Insbesondere bekräftigte er die Aufforderung an den Gesetzgeber, auf Basis dieser Richtlinie eine Berufsordnung für Kfz-Sachverständige zu schaffen und bei der Novellierung des Kraftfahrsachverständigengesetzes die Richtlinie VDI-MT 5900 zu berücksichtigen.
Auch fordert der Verband alle mit dem Sachverständigenwesen betrauten Institutionen dazu auf, die in der Richtlinie VDI-MT 5900 dargelegten Anforderungen bei der Sachverständigenausbildung und -qualifizierung konsequent umzusetzen. Er wendet sich dabei insbesondere an die Bestellungskörperschaften, Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen sowie an die Justiz.
"Personen ohne Sachkunde sind eine Gefahr"
Warum der BVSK auf die Anwendung bzw. Umsetzung der neuen Richtlinie drängt, wird aus der Verbands-Erklärung vom 31. Januar ebenfalls deutlich: "Häufig bieten Personen Kfz-Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen an, ohne über die hierfür erforderliche Sachkunde und Erfahrung zu verfügen. Allerdings können Geschädigte das nicht erkennen, weil die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist. Durch solche ,Gutachter' laufen sie dann Gefahr, im Schadenfall ungünstige Entscheidungen zu treffen und ihren Schadenersatzanspruch nicht durchsetzen zu können."
Zusätzlich stellen diese sachkundefreien Personen "mangelhafte Gutachten" aus, die letztlich "eine Belastung für alle Beteiligten" seien, da sie "zu Verzögerungen und Verteuerungen, beispielsweise in der Versicherungswirtschaft und der Justiz", führen.
Digitalisierte Fahrzeuge brauchen Expertenwissen
Auch sei zu berücksichtigen, dass "unqualifizierte Sachverständige heutzutage aufgrund der Fahrzeugtechnik eine deutlich größere Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen als in der Vergangenheit". Denn moderne Fahrzeuge sind laut BVSK heute "hochgradig digitalisiert und verfügen über komplexe Fahrerassistenzsysteme mit automatisierten, bisweilen autonomen Fahrfunktionen". So verfügen beispielsweise alle Neufahrzeuge in der EU mittlerweile über Notbremsassistenten. Gerade bei fiktiver Schadenberechnung müssten sich daher Geschädigte und letztendlich auch die Allgemeinheit darauf verlassen können, "dass ein Sachverständiger erkennt, wenn Schäden sich – gegebenenfalls auch nur mittelbar – auf diese Systeme auswirken können". Auch dehalb werden laut Verband die Anforderungen an die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen in Zukunft weiter steigen.
Unermüdlicher Kampf für ein einheitliches SV-Berufsbild
Unter dem Motto "Kfz-Schadengutachten: Gut ist nicht gut genug“ hat der Arbeitskreis V des 63. Verkehrsgerichtages Anforderungen an die Sachverständigentätigkeit erörtert. Die Resoltion hatten wir an dieser Stelle in der vorigen Woche bereits veröffentlicht. Der BVSK – als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland und Ansprechpartner für Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Verbraucherschutzverbände und das Kfz-Gewerbe – setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1959 für die branchenweite Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes für Kfz-Sachverständige ein. Er steht in seinem eigenen Selbstverständnis für Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit im Kfz-Sachverständigenwesen.