Auch nach der für viele überraschend einhellig geklärten Standortfrage kam die traditionsreiche Branchenveranstaltung länger nicht zur Ruhe: Die Corona-Pandemie sorgte für Komplettausfälle, virtuelle Varianten inklusive Hacker-Störfeuer und – erst vor wenigen Wochen (wir berichteten) – zu einem Jubiuläums-Verkehrsgerichtstag in ungewohntem Sommer-Outfit. In dieser Woche nun werden sich deutsche sowie internationale Verkehrsrechtsexperten und verwandte Disziplinen wohl eher wieder unter kalten, winterlichen Bedingungen in Goslar treffen.
VDA-Präsidentin spricht
Das Programm der Veranstaltung hat der Veranstalter, die Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft, bereits vor Wochen bekannt gegeben: Nach der Eröffnungsansprache des VGT-Präsidenten Prof. Dr. Ansgar Staudinger wird die Oberbürgermeisterin der Stadt Goslar, Urte Schwerdtner (SPD), Gäste und Pressevertreter in der aula regis der Kaiserpfalz begrüßen. Den Plenarvortrag hält dann ein echtes Schwergewicht der Branche: VDA-Präsidentin Hildegard Müller referiert zum Thema "Emissionsfrei, digital und sicher – Strategien für die Mobilität der Zukunft". Danach ziehen sich die Rechtsexperten wie gewohnt in acht Arbeitskreisen zu ihren Beratungen zurück.
Die Arbeitskreise im Überblick: I – IV
In diesen Fachtagungen werden offizielle Empfehlungen erarbeitet, wie mit den Brandthemen des Verkehrsrechts künftig umgegangen werden sollte. Arbeitskreis I beschäftigt sich mit dem Thema Daten- und Verbraucherschutz rund um die Informationssammlung durch moderne Fahrzeuge. Die Frage nach der Halterhaftung bei Verkehrsverstößen sucht der AK II zu klären – trägt ein europa- und verfassungsrechtlicher Rahmen zu mehr Verkehrssicherheit bei?
Um die Suche nach dem Unfallverursacher geht es auch in AK III, wo die KI-Haftung beim autonomen Straßenverkehr im Fokus steht. Ob die 130 %-Rechtsprechung noch zeitgemäß ist, sollen die Experten in AK IV klären, der unter dem Motto "Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden" durchgeführt wird.
Expertenrunden V – VIII
Auf die Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für E-Scooter, Fahrräder & Co. begibt sich der AK V und erörtert dabei unter anderem die Frage nach der Übertragbarkeit der 1,1-Promille-Grenze. Ob Ärztinnen und Ärzte einer Meldepflicht unterliegen sollen, wenn Patienten fahrungeeignet sind, ist die zentrale Aufgabenstellung des AK VI. Ob die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs der Einführung einer Halterhaftung durch die Hintertür gleichkommt, behandelt der AK VII. Erstmals nicht um ein "nautisches", sondern vielmehr ein Thema aus dem Luftverkehr geht es im Arbeitskreis VIII: Hier wird der schmale Grat zwischen Fehler und Verstoß im Rahmen der "Just Culture" beleuchtet.