In der Debatte über eine neue Bundesgesellschaft für das Fernstraßennetz verlangen führende Fachpolitiker der SPD klare Grenzen für private Geldgeber. "Eine Privatisierung von öffentlicher Verkehrsinfrastruktur wird ausgeschlossen", heißt es in einem Papier von Verkehrs-, Haushalts- und Wirtschaftsexperten im Bundestag, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch an der Gesellschaft selbst dürften keine privaten Dritten beteiligt werden. Investitionen in Projekte müssten sich nach Vorgaben des Bundestages richten.
Derzeit finanziert der Bund die Autobahnen und Bundesstraßen. Die Länder sind für Planen, Bauen und den Erhalt verantwortlich. Um dies effizienter zu steuern und außerdem frisches privates Geld mobilisieren zu können, wird in der Bundesregierung und mit den Ländern über eine Bundesfernstraßengesellschaft diskutiert. Sie soll alle Schritte in einem Guss organisieren und wirksamer als bisher Prioritäten durchsetzen. Zum Bundesfernstraßennetz in Deutschland zählen 12.900 Kilometer Autobahn und 39.000 Kilometer Bundesstraße.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) befürworten eine Neuorganisation. Der Bund will dies auch in die Verhandlungen über die künftigen Finanzbeziehungen mit den Ländern einbringen. Nötig wäre wohl eine Grundgesetzänderung.
Die SPD-Fachpolitiker betonen in dem Positionspapier: "Der Bund muss die Kontrolle über die Steuerung seiner Investitionsmaßnahmen zurückgewinnen." Im Gesamtnetz hätten Autobahnen und Bundesstraßen mit überregionaler Bedeutung Priorität.
Kredite aufnehmen
Um privates Geld einzubeziehen, soll die Bundesgesellschaft Kredite aufnehmen können - aber insgesamt begrenzt "auf die Höhe der Mauteinnahmen eines Jahres", heißt es in dem Papier. Dies könnte nach dpa-Informationen summiert aus Lkw-Maut und beschlossener Pkw-Maut neun Milliarden Euro entsprechen. Die Gründung einer Aktiengesellschaft lehnen die SPD-Experten ab, da dies einer parlamentarischen Kontrolle entgegenstehe.
Zuständig sein könnte die Bundesgesellschaft für alle Autobahnen und Bundesstraßen. Als Option nennt das Papier eine Entflechtung, indem der Bund nur für Autobahnen und überregional bedeutende Bundesstraßen zuständig ist; die Länder könnten die regional wichtigen übernehmen. (dpa)