Käufer von Neuwagen müssen sich von September 2018 an auf höhere Kfz-Steuern einstellen. Dann sollen EU-Vorgaben für realistischere Abgastests greifen und die dann ermittelten Kohlendioxid-Emissionen bei der Berechnung der Kfz-Steuer einfließen. Nach einem Beschluss des Bundestags-Finanzausschusses vom Mittwoch wird das Verfahren zur Messung des Schadstoffausstoßes zum 1. September 2018 verbindlich. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
Nach früheren Angaben des Finanzministeriums kann das neue Verfahren für einige ab September 2018 neu zugelassene Pkw zu Mehrbelastungen führen, möglicherweise auch zu geringeren Abgaben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in der Vergangenheit bestätigt, dass in den nächsten Jahren mit höheren Einnahmen aus der Kfz-Steuer gerechnet werde in Folge der neuen Berechnung. Da die Kfz-Steuer auf dem Schadstoffausstoß basiere, werde dies zu Zusatzeinnahmen führen.
Die Unions-Politiker Antje Tillmann und Philipp Murmann erklärten, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer würden zwölf Monate nach Anwendung der neuen Regelungen bewertet: "Derzeit sind keine belastbaren Aussagen zu möglichen Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich."
Nach den Abgasskandalen wurde ein weltweit harmonisierter Test zur Ermittlung der Emissionen leichter Kraftfahrzeuge entwickelt. Ziel ist, realitätsnähere CO2-Emissionswerte für die Typgenehmigung zu erhalten. Für seit 1. Juli 2009 erstmalig zugelassenen Pkw wird die Kraftfahrzeugsteuer nach dem CO2-Wert sowie dem Hubraum bemessen. Für ab dem 1. September 2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Pkw soll der CO2-Wert zwingend nach der neuen Testmethode erfolgen. (dpa)