Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag den Autokennzeichen-Abgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Anlass für Grüne und FDP, die Pläne von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu kritisieren, wonach Diesel-Fahrverbote mittels Videoüberwachung kontrolliert werden sollen.
"Bundesverkehrsminister Scheuer sollte nun seinen Gesetzentwurf zur 'Diesel-Rasterfahndung' (...) unverzüglich einstampfen", verlangte der verkehrspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Oliver Luksic, am Dienstag.
Zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Städten mit zu schmutziger Luft sollen Auto-Kennzeichen erfasst werden. Nach massiver Kritik hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits nachgebessert: Das Kabinett beschloss Anfang Januar einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach es nur stichprobenartige Kontrollen geben soll. Die erhobenen Daten sollen spätestens zwei Wochen nach ihrer Erhebung gelöscht werden.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, erklärte zu den Urteilen: "Das hat Konsequenzen für die aktuellen Überwachungsfantasien der Politik - ob bei der Schleierfahndung oder der Überwachung von Diesel-Fahrzeugen."
"Klare Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen"
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte die Entscheidungen aus Karlsruhe. "Das Urteil zeigt klare Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen auf, mit denen die große Koalition immer wieder liebäugelt." Er erwarte weitreichende Folgen. "Das gilt sowohl für den Bereich der Verkehrsüberwachung als auch hinsichtlich der von Bundesinnenminister (Horst) Seehofer geplanten hochproblematischen Ausweitung der automatischen Gesichtserkennung." (dpa)